Rechtsanwalt-WEGRecht-Wohnungseigentumsrecht-Mannheim

Schwerpunkt Wohnungseigentumsrecht:

Das Wohnungseigentumsrecht (kurz: WEG-Recht) betrifft das Eigentum an einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten innerhalb eines Hauses oder eines größeren Gebäudeobjekts. Innerhalb eines Gesamtobjekts ist das Eigentum auf mehrere unterschiedliche Eigentümer aufgeteilt.

Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kurz geregelt. Bei näherer Hinsicht zeigt sich: Die gesetzlichen Regelungen sind bruchstückhaft und in vielem formalistisch. Ihr Regelungsgehalt erschließt sich nicht bei unbefangener Lektüre. Juristisch systematische Auslegung und vor allem die Kenntnis der umfassenden, einzelfallspezifischen Rechtsprechung sind notwendig, um im konkreten Fall die Rechte des betroffenen Wohnungseigentümers einschätzen zu können.

Wohnungseigentum bringt zahlreiche Konflikte mit sich: Unterschiedliche Interessen, Nutzungsarten und Lebensstile prallen unmittelbar aufeinander. Bei der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung, der Ausübung der Wohnungseigentumsverwaltung, der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen, der Umlage von Instandsetzungs-,  Verwaltungs- und weiteren Kosten kommt es leicht zu Fehlern. Die Überprüfung und Fehlerkorrektur erfolgt in aller Regel in einem speziellen, gerichtlichen Beschlussanfechtungsverfahren. Wenn fehlerhafte Beschlüsse gefasst werden  werden, können  gravierende Schäden für die Gemeinschaft und einzelnen Eigentümer entstehen.

Kauf einer Eigentumswohnung - Augen auf beim Wohnungskauf!

Bereits beim Kauf einer Eigentumswohnung sollte man die damit verbundenen Fragen des Wohnungseigentumsrecht in den Blick nehmen. Wenn die Wohnung vermietet ist, stellen sich außerdem mietrechtliche Fragen, gleichgültig ob die Wohnung als Geldanlage dienen, oder selbst genutzt werden soll.  Mehr dazu erfahren Sie in unserer Schwerpunktinfo zu den mietrechtlichen Fragen des Wohnungskaufs.

Wenn man eine Eigentumswohnung erwirbt, kauft man sich in eine bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft ein.

Jede Eigentümergemeinschaft hat ihre eigene Grundordnung, die in ihrer Teilungserklärung niedergelegt ist. Die Regelungen der Teilungserklärung und die gesetzlichen Regelungen insbesondere durch das WEG greifen ineinander. Welche Freiheiten eingeräumt sind und welche Pflichten und Kosten übernommen werden, ergibt sich erst aus der Zusammenschau im Rahmen einer qualifizierten Analyse. Beispielsweise können sich erhebliche Kosten aus der Mithaftung für Kosten z.b. einer Dach-, Balkon oder Fenstersanierung ergeben. Auch laufende bzw. drohende Rechtsstreitigkeiten der Gemeinschaft können sich als wertbildender Faktor der Wohnung auswirken.

Kauft man unbesehen, kann man sich also auch in Zahlungspflichten und Streitigkeit "einkaufen". Und machmal sind Teilungserklärungen so schlecht gemacht, dass der Streit vorprgrammiert ist.

 

Häufige Tätigkeitsbereiche

Häufige Bereiche unsere Beratung und Vertretung sind hier insbesondere:

  • Beschlussanfechtungsverfahren
  • Beratung im Vorfeld des Kaufs einer Eigentumswohnung
  • Sondernutzungsrechte z.B. an Gärten, Grünflächen, PKW-Stellplätzen
  • Verwalterbestellung, Verwalterabberufung, Verwaltervertrag, Entlastung der Verwaltung
  • Hausgeld, Kostenumlage
  • Jahreswirtschaftsplan, Jahresabrechnung („Hausgeldabrechnung“)
  • Instandsetzungsmaßnahmen, Modernisierungsmaßnahmen
  • Sonderumlagen
  • Bildung von Wohnungseigentum

Gerade im Wohnungseigentumsrecht ist eine frühzeitige und umfassende Beratung oft Voraussetzung dafür, die eigenen Rechte zu wahren und nötigenfalls durchsetzen zu können.

Z.B. ist das Beschlussanfechtungsverfahren fristgebunden. Allein durch die Versäumung der Monatsfrist zur gerichtlichen Geltendmachung der Beschlussanfechtung droht Rechtsverlust. Ansprüche gegenüber der Verwaltung können z.b. durch die vorschnelle Erteilung und Fassung eines so genannten Entlastungsbeschlusses verloren gehen.

Weiteres zum wohnungseigentumsrecht finden Sie auf unserer Site Rechtsinformationen WEG-Recht.

 

Rechtsanwalt Paul Wegener, Mannheim (vormals Ludwigshafen/Rhein)